Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
(Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Amtliche Abkürzung
WpPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-9

Vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots3
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere4
Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts
Prospekt5
Basisprospekt6
Mindestangaben7
Nichtaufnahme von Angaben8
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars9
(weggefallen)10
Angaben in Form eines Verweises11
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten12
Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
Billigung des Prospekts13
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts14
Werbung15
Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers16
Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte17
Bescheinigung der Billigung18
Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
Sprachenregelung19
Drittstaatemittenten20
Abschnitt 6
Prospekthaftung
Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt21
Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt22
Haftungsausschluss23
Haftung bei fehlendem Prospekt24
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche25
Abschnitt 7
Zuständige Behörde und Verfahren
Befugnisse der Bundesanstalt26
Verschwiegenheitspflicht27
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums28
Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde28a
Vorsichtsmaßnahmen29
Bekanntmachung von Maßnahmen30
Sofortige Vollziehung31
Abschnitt 8
Sonstige Vorschriften
Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen32
Gebühren und Auslagen33
Benennungspflicht34
Bußgeldvorschriften35
Übergangsbestimmungen36
Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes37

Artikel 1 des Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698)