§ 38 SWGReinhalteordnungen (zu § 27 WHG)
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- SWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Reinhalteordnungen werden von der Obersten Wasserbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen erlassen.