§ 38 SWGReinhalteordnungen (zu § 27 WHG)

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Reinhalteordnungen werden von der Obersten Wasserbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen erlassen.