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§ 15 HmbAGGVG

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (HmbAGGVG)
Amtliche Abkürzung
HmbAGGVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
300-1

Der Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit Ausnahme des Gebiets, das durch den Staatsvertrag über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung in die Amtsgerichtsbezirke Cuxhaven und Wilhelmshaven eingegliedert sind.