Versionsverlauf

Art. 17 AGVwGO

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Amtliche Abkürzung
AGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
34-1-I

Die Staatsregierung erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Staatsministerium des Innern, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen.