§ 44 SGB IX - Stufenweise Wiedereingliederung
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
- Amtliche Abkürzung
- SGB IX
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-9-3
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden.