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§ 199 SGB III - Besonderheiten zur Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Redaktionelle Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitslose mit Zustimmung der Agentur für Arbeit gemeinnützige und zusätzliche Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes verrichtet.