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  • ab 17.05.2012 (aktuelle Fassung)

§ 13 EnVKG - Beauftragte Stelle

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Amtliche Abkürzung
EnVKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-25

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.