§ 5 UKlaG - Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) 
Amtliche Abkürzung
UKlaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-37

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.