§ 118 BG LSA - Verbot politischer Betätigung in Uniform
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- BG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.1
Der Vollzugsbeamte darf sich in der Öffentlichkeit in Dienstbekleidung nicht politisch betätigen. Das gilt nicht für die Ausübung des Wahlrechts.