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§ 118 BG LSA - Verbot politischer Betätigung in Uniform

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

Der Vollzugsbeamte darf sich in der Öffentlichkeit in Dienstbekleidung nicht politisch betätigen. Das gilt nicht für die Ausübung des Wahlrechts.