Versionsverlauf

§ 9 LBesG - Anspruchsberechtigter Personenkreis für eine laufende monatliche Zahlung

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2032-1

Eine laufende monatliche Zahlung erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen der nachfolgenden Bestimmungen

  1. 1.
    der in § 1 Abs. 1 Halbsatz 1 bezeichnete Personenkreis und
  2. 2.
    Versorgungsempfänger, denen laufende Versorgungsbezüge zustehen.