§ 9 LBesG - Anspruchsberechtigter Personenkreis für eine laufende monatliche Zahlung
Bibliographie
- Titel
- Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
- Amtliche Abkürzung
- LBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Eine laufende monatliche Zahlung erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen der nachfolgenden Bestimmungen
- 1.der in § 1 Abs. 1 Halbsatz 1 bezeichnete Personenkreis und
- 2.Versorgungsempfänger, denen laufende Versorgungsbezüge zustehen.