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§ 14 LArchivG M-V - Verordnungsermächtigung

Bibliographie

Titel
Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesarchivgesetz - LArchivG M-V)
Amtliche Abkürzung
LArchivG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
224-5

Das Kultusministerium regelt durch Rechtsverordnung

  1. 1.
    die Zuständigkeit der staatlichen Archive,
  2. 2.
    die Einzelheiten der Benutzung der staatlichen Archive. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass Nutzer dem staatlichen Archiv kostenlos ein Belegexemplar von Druckwerken, die unter Nutzung seines Archivgutes entstanden sind, zum dauernden Verbleib oder zur Herstellung einer Vervielfältigung zu überlassen haben.