§ 14 LArchivG M-V - Verordnungsermächtigung
Bibliographie
- Titel
- Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesarchivgesetz - LArchivG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- LArchivG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 224-5
Das Kultusministerium regelt durch Rechtsverordnung
- 1.die Zuständigkeit der staatlichen Archive,
- 2.die Einzelheiten der Benutzung der staatlichen Archive. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass Nutzer dem staatlichen Archiv kostenlos ein Belegexemplar von Druckwerken, die unter Nutzung seines Archivgutes entstanden sind, zum dauernden Verbleib oder zur Herstellung einer Vervielfältigung zu überlassen haben.