§ 10 FernUSG - Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG)
- Amtliche Abkürzung
- FernUSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2211-4
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.