§ 132 SächsGemO - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsGemO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 230-1
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) außer Kraft, soweit es sich auf die Gemeinden bezieht; § 131 Abs. 2 Sätze 2 und 3 und § 131 Abs. 3 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt § 97 Abs. 1 Satz 2 am 1. Januar 1997 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 21. April 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Steffen Heitmann
Der Staatsminister der Justiz
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Friedbert Groß
Der Staatsminister für Kultus