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  • ab 30.12.2015 (aktuelle Fassung)

§ 10 LGG - Besondere Auswahlverfahren

Bibliographie

Titel
Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Amtliche Abkürzung
LGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
205-1

Zu Gunsten von diskriminierungsfreien Verfahren zur Personalauswahl, die Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund des Geschlechts verhindern sollen, kann von § 8 Abs. 3 und § 9 abgewichen werden.