§ 62 WEG - Gleichstellung mit Eigenheim
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- WEG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 403-1
Im Wohnungseigentum stehende Wohnungen, die die Voraussetzungen einer Kleinwohnung im Sinne der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen erfüllen, stehen in steuer- und gebührenrechtlicher Hinsicht einer Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (Eigenheim) gleich.