§ 5 UKlaG - Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG)
Amtliche Abkürzung
UKlaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-37

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die §§ 23a, 23b und 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.