§ 86c SchulG LSA - Übergangsregelung zu § 2 Abs. 4
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- SchulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2231.1
Die in freier Trägerschaft bestehenden Berufsfachschulen Logopädie und Medizinisch-technische Assistenz können als Ersatzschulen gemäß den §§ 16 bis 18a und 18e weitergeführt werden. Die oberste Schulbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung Kapazitätsgrenzen festzulegen.