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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV 1990)

Bibliographie

Titel
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV 1990)
Amtliche Abkürzung
EStDV 1990
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-1-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 1992 (BGBl. I S. 1418)

Inhaltsübersicht§§
(weggefallen)1 - 3
Zu § 3 des Gesetzes
Steuerfreie Einnahmen4
(weggefallen)5
Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs6
Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Mitunternehmeranteils oder einzelner Wirtschaftsgüter, die zu einem Betriebsvermögen gehören7
(weggefallen)8 - 8a
Wirtschaftsjahr8b
Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten8c
(weggefallen)9
Anschaffung, Herstellung9a
Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes10
Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat10a
(weggefallen)11 - 11b
Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden11c
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat11d
(weggefallen)12
Zu den §§ 7e und 10a des Gesetzes
Begünstigter Personenkreis im Sinne der §§ 7e und 10a des Gesetzes13
(weggefallen)14
Zu § 7b des Gesetzes
Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen15
(weggefallen)16 - 21
Zu § 7e des Gesetzes
Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude22
(weggefallen)23 - 28
Zu § 10 des Gesetzes
Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen und Bausparverträgen29
Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen30
Nachversteuerung bei Bausparverträgen31
Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse32
(weggefallen)33 - 44
Zu § 10a des Gesetzes
Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 1 des Gesetzes45
Nachversteuerung der Mehrentnahmen46
Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 3 des Gesetzes47
Zu § 10b des Gesetzes
Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke48
(weggefallen)49
Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug50
Zu § 13 des Gesetzes
Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben51
Zu § 13a des Gesetzes
Erhöhte Absetzungen nach § 7b des Gesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird52
Zu § 17 des Gesetzes
Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften53
(weggefallen)54
Zu § 22 des Gesetzes
Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen55
Zu § 25 des Gesetzes
Steuererklärungspflicht56
(weggefallen)57 - 59
Unterlagen zur Steuererklärung60
Zu den §§ 26a bis 26c des Gesetzes
Antrag auf anderweitige Verteilung der außergewöhnlichen Belastungen im Fall des § 26a des Gesetzes61
(weggefallen)62 - 62b
Anwendung der §§ 7e und 10a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten62c
Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten62d
(weggefallen)63 - 64
Zu § 33b des Gesetzes
Nachweis der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge des § 33b des Gesetzes65
(weggefallen)66 - 67
Zu § 34b des Gesetzes
Betriebsgutachten, Betriebswerk, Nutzungssatz68
Zu § 34c des Gesetzes
Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten68a
Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern68b
Nachträgliche Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern68c
(weggefallen)69
Zu § 46 des Gesetzes
Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen70
(weggefallen)71 - 72
Zu § 50 des Gesetzes
Sondervorschrift für beschränkt Steuerpflichtige73
Zu § 50a des Gesetzes
Begriffsbestimmungen73a
(weggefallen)73b
Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes73c
Aufzeichnungen, Steueraufsicht73d
Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)73e
Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes73f
Haftungsbescheid73g
(weggefallen)73h
Zu § 51 des Gesetzes
Rücklage für Preissteigerung74
(weggefallen)74a - 75
Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nicht nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist76
(weggefallen)77
Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist78
(weggefallen)79
Bewertungsabschlag für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ausländischer Herkunft, deren Preis auf dem Weltmarkt wesentlichen Schwankungen unterliegt80
Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau81
(weggefallen)82
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden82a
Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden82b
(weggefallen)82c - 82e
Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge82f
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen82g
(weggefallen)82h
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern82i
(weggefallen)82k - 83
Schlussvorschriften
Anwendungsvorschriften84
(gegenstandslos)85
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 1 und des § 78 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 1
Verzeichnis der unbeweglichen Wirtschaftsgüter und Um- und Ausbauten an unbeweglichen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 2 und des § 78 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 2
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter im Sinne des § 80 Abs. 1 Anlage 3
(weggefallen)Anlage 4
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1Anlage 5
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2Anlage 6