§ 1 LFischGSachlicher Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- LFischG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 793-1
Dieses Gesetz regelt die Fischerei in oberirdisch stehenden und fließenden Gewässern.
Dieses Gesetz regelt die Fischerei in oberirdisch stehenden und fließenden Gewässern.