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§ 4 UIG NRW - Umweltzustandsbericht

Bibliographie

Titel
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)
Amtliche Abkürzung
UIG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2129

Das für den Umweltschutz zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei berücksichtigt es die Anforderungen des § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 1, 3 und 6 des Umweltinformationsgesetzes. Der Bericht enthält Informationen über die Umweltqualität und vorhandene Umweltbelastungen.