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§ 36b HeilBG - Ableistung im Rahmen einer sonstigen Aus- oder Weiterbildung

Bibliographie

Titel
Heilberufsgesetz (HeilBG)
Amtliche Abkürzung
HeilBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2122-1

Die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als Arzt im Praktikum, einer vertragsärztlichen Vorbereitungszeit oder einer sonstigen ärztlichen Weiterbildung abgeleistet werden.