§ 10a LMG NRW - Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten
Bibliographie
- Titel
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- LMG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2251
Bei der Zuordnung digitaler, terrestrischer Übertragungskapazitäten sind neben den in § 10 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Kriterien folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- 1.
die Ergebnisse eines Pilotversuchs nach § 10b;
- 2.
Investitionen, die zum Aufbau des Sendenetzes eingesetzt wurden;
- 3.
im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.