§ 27 OVP - Einteilung der Staatsprüfung
Bibliographie
- Titel
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
- Amtliche Abkürzung
- OVP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Die Staatsprüfung besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei Schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium.