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Art. 59 GLKrWG - Schriftform

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
Amtliche Abkürzung
GLKrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2021-1/2-I

Soweit in diesem Gesetz und in der hierzu erlassenen Wahlordnung nichts anderes bestimmt ist, müssen schriftlich unterzeichnet sein und bei dem zuständigen Wahlorgan oder der zuständgen Stelle der Wahlorganisation im Original vorliegen.