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  • ab 15.07.2006 (aktuelle Fassung)

§ 62 ABKG - Rechtsweg

Bibliographie

Titel
Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) 
Amtliche Abkürzung
ABKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
7102-6

Gegen eine der Anfechtung unterliegende Entscheidung der Kammer ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt.