§ 3 KAVOGrenzwerte
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- KAVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 610-10-1
(1) Erreicht die Belastung für die Abwasserbeseitigung 140,- DM je Einwohner und Jahr und für die Wasserversorgung 2,20 DM je ccm, kann die kommunale Gebietskörperschaft auf die Verzinsung des Eigenkapitals und die die Tilgungen übersteigenden Abschreibungen verzichten. Insoweit kann auf die Erhebung von Benutzungsgebühren und Beiträgen verzichtet werden.
(2) Erreicht die Belastung für die Abwasserbeseitigung 210,- DM je Einwohner und Jahr und für die Wasserversorgung 3,30 DM je ccm, kann die kommunale Gebietskörperschaft insoweit auf die Erhebung von Benutzungsgebühren und Beiträgen verzichten und die ausgabewirksamen Kosten aus allgemeinen Deckungsmitteln finanzieren.