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§ 13 BetrAVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BetrAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-22-1

Das Arbeitsgerichtsgesetz wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt:

  1. "2a.

    für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wegen Ansprüchen von Arbeitnehmern, ehemaligen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen auf Leistungen der Insolvenzsicherung nach dem Vierten Abschnitt des Ersten Teiles des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3610);".