§ 2 ZustVO PStG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (ZuständigkeitsVO PStG)
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVO PStG,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 311
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht zu bestimmen, wenn im Falle des § 50 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes am Ort des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz haben, wird auf das Justizministerium übertragen. Die Weiterübertragung umfasst auch die Befugnis zur Änderung und Aufhebung von § 1.