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§ 2 ZustVO PStG

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (ZuständigkeitsVO PStG)
Redaktionelle Abkürzung
ZustVO PStG,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
311

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht zu bestimmen, wenn im Falle des § 50 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes am Ort des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz haben, wird auf das Justizministerium übertragen. Die Weiterübertragung umfasst auch die Befugnis zur Änderung und Aufhebung von § 1.