Art. 13g BayFAG - Erhöhung der Kommunalstraßenmittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)
Amtliche Abkürzung
BayFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
605-1-F

Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund können jährlich bis zu 30.000.000 € für Straßenbauvorhaben der Gemeinden und Gemeindeverbände, die nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden, verwendet werden.