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§ 7 BerlHGOrdnung des Hochschulwesens

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
BerlHG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
221-11

Die Hochschulreform ist eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und der zuständigen staatlichen Stellen. Hierzu gehören auch die Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen, Organisationsformen und Studiengänge an den Hochschulen und die fachbezogene und fächerübergreifende Förderung der Hochschuldidaktik. Die Ordnung des Hochschulwesens richtet sich nach § 4 des Hochschulrahmengesetzes.