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§ 1 GenRegV - Zuständigkeit und Verfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)
Amtliche Abkürzung
GenRegV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-16

Zuständigkeit und Verfahren bei der Führung des Genossenschaftsregisters bestimmen sich, soweit nicht durch bundesrechtliche Vorschriften oder die nachstehenden Vorschriften etwas anderes vorgeschrieben ist, nach den für das Handelsregister geltenden Vorschriften.