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  • ab 20.06.1980 (aktuelle Fassung)

§ 26 AVBFernwärmeV - Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Bibliographie

Titel
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Amtliche Abkürzung
AVBFernwärmeV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-7

1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. 2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.