§ 26 AVBFernwärmeV - Vordrucke für Rechnungen und Abschläge
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
- Amtliche Abkürzung
- AVBFernwärmeV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 754-7
1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. 2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.