§ 140 BauGB - Vorbereitung
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- BauGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 213-1
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
- 1.die vorbereitenden Untersuchungen,
- 2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
- 3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
- 4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
- 5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
- 6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
- 7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.