§ 99c HSchG - Ermächtigung

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Organisation und Aufgabengliederung des Instituts für Qualitätsentwicklung und des Amtes für Lehrerbildung werden jeweils durch Rechtsverordnung näher ausgestaltet. Darin sind insbesondere zu regeln:

  1. 1.
    die Festlegung der Standorte,
  2. 2.
    die Formen der Kooperationsvereinbarungen,
  3. 3.
    die Grundsätze der Arbeitsorganisation und Entscheidungsverfahren.