§ 8 KSchG - Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Bibliographie
- Titel
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Amtliche Abkürzung
- KSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-2
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.