§ 10 TGV - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)
- Amtliche Abkürzung
- TGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-3-10
Ist der Anspruch auf Trennungsgeld nach dem bis zum Zeitpunkt der Verkündung dieser Verordnung geltenden Recht entstanden, gilt dieses Recht weiter, es sei denn, der Berechtigte beantragt, die Bewilligung nach bisherigem Recht aufzuheben. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt bei der Umstellung auf das neue Recht entsprechend.