Art. 6 BayWaldG - Waldfunktionspläne
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
- Amtliche Abkürzung
- BayWaldG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 7902-1-L
(1) Waldfunktionspläne enthalten
- 1.die Darstellung und Bewertung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt,
- 2.die zur Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung.
(2) Die Waldfunktionspläne unterliegen der ständigen Fortentwicklung.