Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
(Filmförderungsgesetz - FFG) *

Bibliographie

Titel
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) 
Amtliche Abkürzung
FFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
707-27

Vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3413)

Zuletzt geändert durch Artikel 25 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) (1)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt
Filmförderungsanstalt1
Aufgaben der Filmförderungsanstalt2
Aufgabenerfüllung3
Dienstleistungen für andere Einrichtungen4
Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen
Abschnitt 1
Organe
Organe der Filmförderungsanstalt5
Abschnitt 2
Verwaltungsrat
Zusammensetzung6
Berufung, Amtszeit7
Aufgaben, Satzung, Richtlinien8
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung9
Ausschüsse10
Befangenheit11
Abschnitt 3
Präsidium
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung12
Aufgaben, Rechte13
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit14
Abschnitt 4
Vorstand
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung15
Aufgaben, Rechte16
Förderentscheidungen17
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands18
Entscheidungen zu Sperrfristen19
Abschnitt 5
Förderkommissionen
Ständige Förderkommissionen20
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung21
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung23
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung24
Geschäftsordnung, Befangenheit25
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung26
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung27
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung28
Kommission für Kinoförderung29
Weitere Förderkommissionen30
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen31
Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht
Satzung32
Wirtschaftsplan33
Haushalts- und Wirtschaftsführung34
Rücklagen35
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen36
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung37
Aufsicht38
Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen
Zweckbindung der Fördermittel39
Begriffsbestimmungen40
Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen41
Internationale Koproduktionen42
Internationale Kofinanzierungen43
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen44
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen45
Nicht förderfähige Filme46
Barrierefreie Fassung47
Herstellung der Kopien48
Archivierung49
Ausschluss von Personen von der Förderung50
Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle51
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle52
Abschnitt 4
Sperrfristen
Regelmäßige Sperrfristen53
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen54
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen55
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen56
Verletzung der Sperrfristen57
Ermächtigung des Verwaltungsrats58
Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion
Abschnitt 1
Projektfilmförderung
Förderhilfen59
Art und Höhe, Mindestförderquote60
Auswahl von Vorhaben61
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen62
Eigenanteil des Herstellers63
Ausnahmen beim Eigenanteil64
Bürgschaften65
Antrag66
Bewilligung67
Förderzusage, Form68
Auszahlung69
Schlussprüfung70
Tilgung des Darlehens71
Sonstige Rückzahlungspflicht72
Abschnitt 2
Referenzfilmförderung
Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme
Förderhilfen, Referenzpunkte73
Zuschauererfolg74
Erfolge bei Festivals und Preise75
Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten
Förderhilfen, Referenzpunkte76
Zuschauererfolg77
Erfolge bei Festivals und Preise78
Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz79
Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung
Verteilung der Referenzpunkte80
Art und Höhe81
Antrag82
Zuerkennung83
Verwendung84
Besondere Verwendungsmöglichkeiten85
Bürgschaften86
Begonnene Maßnahmen87
Auszahlung88
Schlussprüfung89
Rückzahlungspflicht90
Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
Referenzförderung91
Erfolge bei Festivals und Preise92
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte93
Antrag94
Zuerkennung95
Verwendung96
Auszahlung97
Schlussprüfung98
Rückzahlung99
Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung
Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung
Förderhilfen100
Förderart, Auswahl von Vorhaben101
Antrag102
Verwendung103
Auszahlung104
Schlussprüfung105
Rückzahlung106
Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung
Förderhilfen107
Förderart, Auswahl von Vorhaben108
Antrag109
Sachverständige Begleitung110
Verwendung111
Auszahlung112
Schlussprüfung, Rückzahlung113
Ermächtigung des Verwaltungsrats114
Kapitel 8
Förderung des Absatzes
Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft
Förderhilfen115
Verwendung für den Verleih und Vertrieb116
Verwendung für den Videoabsatz117
Art und Höhe118
Auswahl von Vorhaben119
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen120
Antrag121
Bewilligung122
Auszahlung123
Schlussprüfung124
Tilgung des Darlehens125
Sonstige Rückzahlungspflicht126
Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen
Förderhilfen, Referenzpunkte127
Art der Förderhilfe, Antrag128
Zuerkennung129
Verwendung130
Auszahlung131
Begonnene Maßnahmen132
Schlussprüfung, Rückzahlung133
Kapitel 9
Kinoförderung
Abschnitt 1
Kinoprojektförderung
Förderhilfen134
Art und Höhe135
Erlass von Restschulden136
Auswahl von Projekten137
Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung
Förderhilfen138
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte139
Abschnitt 3
Verfahren
Antrag140
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung141
Auszahlung142
Verwendung der Kinoreferenzförderung143
Schlussprüfung, Rückzahlung144
Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Vorgaben für Richtlinie145
Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel
Abschnitt 1
Finanzierung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Filmabgabe146
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander147
Erhebung der Filmabgabe148
Fälligkeit149
Begriffsbestimmung Kinofilm150
Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft
Filmabgabe der Kinos151
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter152
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten153
Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter154
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts155
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter156
Medialeistungen157
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter158
Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten159
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter160
Ermächtigung des Verwaltungsrats161
Verwendung von Tilgungen162
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln163
Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung
Auskünfte164
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht165
Kontrolle der gemeldeten Daten166
Schätzung167
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten168
Förderbericht169
Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsregelungen170
Beendigung der Filmförderung171
Inkrafttreten, Außerkrafttreten172

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Nach Artikel 26 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) informiert die Bundesregierung die Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Grundlage der Berichterstattung sind

  1. 1.
  2. 2.

    die Daten nach § 38 des Bundesgleichstellungsgesetzes,

  3. 3.
  4. 4.

    der Beteiligungsbericht des Bundes.

Die Bundesregierung evaluiert fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes die Wirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.