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§ 114p HGO - Veräußerung von Vermögen

Bibliographie

Titel
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Amtliche Abkürzung
HGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
331-1

Für die Veräußerung von Vermögen gilt § 109 entsprechend.