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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
Amtliche Abkürzung
DEÜV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-4-1-12

Vom 10. Februar 1998 (BGBl. I S. 343)(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I S. 2165)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Grundsatz1
Meldepflichtige2
Zu meldender Personenkreis3
Annahmestelle4
Allgemeine Vorschriften5
Zweiter Abschnitt
Allgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber
Erster Unterabschnitt
Meldungen
Anmeldung6
Sofortmeldung, Kontrollmeldung7
Abmeldung8
Unterbrechungsmeldung9
Jahresmeldung10
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt11
Meldungen von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen11a
Sonstige Meldungen12
Meldungen für geringfügig Beschäftigte13
Zweiter Unterabschnitt
Korrektur von Meldungen
Stornierung14
Änderung15
Dritter Abschnitt
Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübermittlung
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Grundsatz16
Datenübertragung, Datenträger17
Zweiter Unterabschnitt
Zulassungsverfahren
Zulassung18
Antrag19
Zulassungsprüfung20
Zulassungsbescheid21
Gemeinsame Grundsätze22
Dritter Unterabschnitt
Durchführung der Datenübermittlung
Annahmestelle, Zeitpunkt23
Datenübermittlung, Datensicherung24
Unterrichtung des Arbeitnehmers25
Vierter Abschnitt
Meldungen der Arbeitgeber auf Meldevordrucken
Grundsatz26
Meldevordrucke27
Durchführung der Meldungen28
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen
Sonderregelungen für Leiharbeitnehmer29
Sonderregelungen für Listenmeldungen30
Sonderregelungen für die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft31
Sechster Abschnitt
Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
Weiterleitung von Daten32
Übernahme und Prüfung der Daten durch die Krankenkassen33
Datenweiterleitung34
Datensicherung, Löschung der Daten und Vernichtung der Datenträger35
Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherungsträger36
Aufgaben der Bundesknappschaft37
Siebter Abschnitt
Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten und Zeiten des Wehr- und Zivildienstes
Entgeltersatzleistungen38
Anrechnungszeiten, Sperrzeiten39
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes40
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten41

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des Meldeverfahrens in der Sozialversicherung vom 10.02.1998 (BGBl. I S. 343)