§ 1 RiG - Geltungsbereich und Amtsbezeichnungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RiG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 301-1
Dieses Gesetz gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die Berufsrichter und Berufsrichterinnen (Richter) sowie für die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Staatsanwälte) im Landesdienst. Die Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen in weiblicher, für Männer in männlicher Form.