HSOG,HE - Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) 
Amtliche Abkürzung
HSOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
310-63

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456)

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Aufgaben und Befugnisse
Erster Abschnitt
Aufgaben und allgemeine Vorschriften
Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Polizeibehörden1
Aufgabenabgrenzung2
Geltungsbereich3
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit4
Ermessen, Wahl der Mittel5
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen6
Verantwortlichkeit für den Zustand von Tieren und Sachen7
Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme8
Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen9
Einschränkung von Grundrechten10
Zweiter Abschnitt
Befugnisse
Allgemeine Befugnisse11
Befragung und Auskunftspflicht12
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger12a
Erhebung personenbezogener Daten13
Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen13a
Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz von Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs13b
Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen14
Automatische Kennzeichenlesesysteme14a
Abschnittskontrolle14b
Datenerhebung durch Observation und Einsatz technischer Mittel15
Datenerhebung durch Telekommunikationsüberwachung15a
Telekommunikationsüberwachung an informationstechnischen Systemen15b
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme15c
Datenerhebung durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit Polizeibehörden Dritten nicht bekannt ist, und durch verdeckt ermittelnde Personen16
Anerkennung von richterlichen Anordnungen anderer Länder16a
Polizeiliche Beobachtung, Gezielte Kontrolle17
Berichtspflichten gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit17a
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen18
Erkennungsdienstliche Maßnahmen, DNA-Analyse19
Datenspeicherung und sonstige Datenverarbeitung20
Kennzeichnung20a
Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung20b
Allgemeine Regeln der Datenübermittlung, Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe21
Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich und im Bereich der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten22
Datenübermittlung im internationalen Bereich23
Automatisiertes Abrufverfahren24
Datenabgleich25
Automatisierte Anwendung zur Datenanalyse25a
Besondere Formen des Datenabgleichs26
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten zu den in § 40 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes genannten Zwecken, Verwertungsverbot27
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten zu anderen als den in § 40 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes genannten Zwecken, Verwertungsverbot27a
Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen, Verwendungsbeschränkung28
Information, Benachrichtigung, Auskunft29
Datenschutzkontrolle29a
Vorladung30
Meldeauflagen30a
Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Kontaktverbot31
Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot zur Verhütung terroristischer Straftaten31a
Gewahrsam32
Richterliche Entscheidung33
Behandlung fest gehaltener Personen34
Dauer der Freiheitsentziehung35
Durchsuchung und Untersuchung von Personen36
Durchsuchung von Sachen37
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen38
Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen39
Sicherstellung40
Verwahrung41
Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung42
Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten43
Halten gefährlicher Tiere43a
Strafvorschrift43b
Dritter Abschnitt
Vollzugshilfe
Vollzugshilfe44
Verfahren45
Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung46
Vierter Abschnitt
Zwang
Erster Titel
Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
Zulässigkeit des Verwaltungszwanges47
Zwangsmittel48
Ersatzvornahme49
Zwangsgeld50
Ersatzzwangshaft51
Unmittelbarer Zwang52
Androhung der Zwangsmittel53
Zweiter Titel
Ausübung unmittelbaren Zwanges
Rechtliche Grundlagen54
Begriffsbestimmung, zugelassene Waffen55
Handeln auf Anordnung56
Hilfeleistung für Verletzte57
Androhung unmittelbaren Zwanges58
Fesselung von Personen59
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch60
Schusswaffengebrauch gegen Personen, Sprengmittel61
Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge62
Ausübung unmittelbaren Zwanges durch Vollzugsbedienstete63
Fünfter Abschnitt
Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände64
Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs65
Ansprüche mittelbar Geschädigter66
Verjährung des Ausgleichsanspruchs67
Ausgleichspflicht, Erstattungsansprüche68
Rückgriff gegen Verantwortliche69
Rechtsweg70
Sechster Abschnitt
Gefahrenabwehrverordnungen
Allgemeines71
Gefahrenabwehrverordnungen Hunde, Haftpflichtversicherung71a
Gefahrenabwehrverordnungen der Ministerinnen, Minister und Regierungspräsidien72
Gefahrenabwehrverordnungen der Landkreise73
Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden74
Verbot des Widerspruchs zu anderen Rechtsvorschriften75
Inhalt76
Ordnungswidrigkeiten77
Formerfordernisse78
Geltungsdauer79
Wirkung von Gebietsänderungen80
ZWEITER TEIL
Organisation und Zuständigkeiten
Erster Abschnitt
Allgemeines
Gefahrenabwehr als staatliche Aufgabe81
Zweiter Abschnitt
Gefahrenabwehrbehörden
Erster Titel
Behörden der allgemeinen Verwaltung
Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung82
Aufsichtsbehörden, Aufsicht83
Weisungsbefugnisse84
Zweiter Titel
Ordnungsbehörden
Allgemeine Ordnungsbehörden85
Aufsichtsbehörden, Aufsicht86
Weisungsbefugnisse, Unterrichtungspflichten87
Selbsteintritt88
Sachliche Zuständigkeit89
Sonderordnungsbehörden90
Dritter Abschnitt
Polizeibehörden
Polizeibehörden91
Hessisches Landeskriminalamt92
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz93
Polizeipräsidien94
Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit95
Dienst- und Fachaufsicht96
Weisungsbefugnisse, Unterrichtungspflichten97
Ermächtigung98
Legitimations- und Kennzeichnungspflicht98a
Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte99
Vierter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit
Zuständigkeit der Gefahrenabwehrbehörden100
Zuständigkeit der Polizeibehörden101
Amtshandlungen von Dienstkräften der Polizei anderer Länder und von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes102
Amtshandlungen von Dienstkräften der Polizei außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes Hessen103
DRITTER TEIL
Kosten
Begriff der Kosten104
Kosten der Behörden der allgemeinen Verwaltung105
Kosten der allgemeinen Ordnungsbehörden106
Kosten der Sonderordnungsbehörden107
Kosten der Polizeibehörden, Bereitstellungs- und Duldungspflichten108
Einnahmen109
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
Versorgungslasten, Wohnungsfürsorgemaßnahmen110
Übergangsvorschriften111
Änderung von Rechtsvorschriften112
Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften113
Ausführungsvorschriften114
Inkrafttreten, Außerkrafttreten115

Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Vom 8. März 2024 (GVBl. 2024 Nr. 9)

Die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. EU Nr. L 132 S. 1), wird umgesetzt durch

  1. 1.

    § 34 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456),

  2. 2.

    [...]

§§ 1 - 80, ERSTER TEIL - Aufgaben und Befugnisse

§§ 1 - 10, Erster Abschnitt - Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 1 HSOG - Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Polizeibehörden

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) 
Amtliche Abkürzung
HSOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
310-63

(1) 1Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden haben die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr), soweit dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt. 2Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung in Gefahrenfällen zu treffen.

(2) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden haben ferner die ihnen durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben zu erfüllen.

(3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Gefahrenabwehr- und den Polizeibehörden nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne gefahrenabwehrbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

(4) Die Polizeibehörden haben auch zu erwartende Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).

(5) Die Polizeibehörden leisten anderen Behörden Vollzugshilfe (§§ 44 bis 46).

(6) 1Alle Behörden haben bei der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. 2Insbesondere haben sie sich unverzüglich gegenseitig über Vorgänge, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Behörde bedeutsam erscheint, zu unterrichten. 3Die Gefahrenabwehrbehörden und die Polizeibehörden sollen im Rahmen der Gefahrenabwehr gemeinsame Arbeitsgruppen (Kriminalpräventionsräte) bilden; diese sollen auch Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen können, aufnehmen. 4Die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (§§ 12 bis 29a) bleiben unberührt.

§ 2 HSOG - Aufgabenabgrenzung

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Titel
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) 
Amtliche Abkürzung
HSOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
310-63

1Die Ordnungsbehörden (allgemeine Ordnungsbehörden, Sonderordnungsbehörden) und die Polizeibehörden werden in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr außer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch andere Behörden, die Aufgaben der Gefahrenabwehr zu erfüllen haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. 2Die sonstigen Aufgaben der Gefahrenabwehr sind allgemeine Verwaltungsaufgaben. 3Sie sind von den Landkreisen und Gemeinden zu erfüllen, soweit nicht die Zuständigkeit einer Behörde der Landesverwaltung durch Rechtsvorschrift begründet ist.