LRiG,SH - Landesrichtergesetz

Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz
(Landesrichtergesetz - LRiG)

Bibliographie

Titel
Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz (Landesrichtergesetz - LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
301-5

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 46)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 551)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Teil
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Richtereid2
Ruhestand wegen Erreichen der Altersgrenze3
Ruhestand auf Antrag3a
Übertragung eines weiteren Richteramtes4
Aufgabenzuweisung5
Geltung des Beamtenrechts, Dienstliche Beurteilungen6
Ermäßigung der Dienstzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen7
Urlaub ohne Dienstbezüge7a
Teilzeitbeschäftigung7b
Altersteilzeit7c
Familienpflegezei7d
Höchstdauer von Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit7e
Altersteilzeit 63plus7f
Hinweispflicht und Benachteiligungsverbot7g
Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter8
Eid der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter9
Abschnitt II
Richterwahl
Zuständigkeiten des Richterwahlausschusses und des Landtages10
Zusammensetzung des Richterwahlausschusses11
Wahl der Abgeordneten12
Wahl der weiteren Mitglieder13
Wahlvorschläge (Vorschlagsliste)14
Neuwahl aufgrund nachträglicher Änderungen15
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft16
Ausschließungsgründe17
Nachrücken, Ersatzwahl und Vertretungsfälle18
Ausschreibung19
Einberufung20
Sitzung21
Beschlussfassung22
Übernahme und Entlassung von Richterinnen und Richtern auf Probe und kraft Auftrags23
(weggefallen)24
Vollziehung der Entscheidung25
Verschwiegenheitspflicht26
Entschädigung27
Geschäftsordnung28
Abschnitt III
Vertretungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
1. Titel
Gemeinsame Vorschriften für Richtervertretungen
Richterräte und Präsidialrat29
Wahlperiode30
Verbot der Amtsausübung31
Schweigepflicht32
Geschäftsordnung33
Kosten34
Rechtsweg in Angelegenheiten der Richtervertretung35
2. Titel
Richterräte
Aufgaben der Richterräte36
Bildung des Richterrats37
Bildung der Stufenvertretungen38
Zusammensetzung der Richterräte39
Geltung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein40
Besondere Wahlvorschriften41
Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalrat42
3. Titel
Präsidialrat
1.
Aufgabe und Errichtung
Aufgabe des Präsidialrats43
Bildung des Präsidialrats44
Zusammensetzung des Präsidialrats45
Wahl der Mitglieder des Präsidialrats46
Abordnung47
Ausscheiden und Ausschluss von Mitgliedern48
Neuwahlen; Eintritt der Stellvertreterinnen49
2.
Verfahren bei der Beteiligung
Einleitung der Beteiligung50
Beschlussfassung des Präsidialrats51
Stellungnahme des Präsidialrates52
4. Titel
Staatsanwaltsräte
Bildung der Staatsanwaltsräte53
Aufgaben der Staatsanwaltsräte54
Geltung des Richter- und des Personalvertretungsrechts55
Abschnitt IV
Richterdienstgerichte
1. Titel
Errichtung und Zuständigkeit
Errichtung56
Zuständigkeit des Dienstgerichts57
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs58
2. Titel
Besetzung
1.
Berufsrichterinnen und Berufsrichter
a)
Allgemeine Vorschriften
Mitglieder der Richterdienstgerichte59
Bestimmung der Mitglieder60
Verbot der Amtsausübung61
Erlöschen des Amtes62
b)
Schleswig-Holsteinisches Dienstgericht für Richterinnen und Richter
Besetzung63
Ständige Mitglieder64
Nichtständiges Mitglied65
c)
Schleswig-Holsteinischer Dienstgerichtshof für Richterinnen und Richter
Besetzung66
Ständige Mitglieder67
Nichtständige Mitglieder68
2.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als nichtständige Mitglieder
Bestellung69
Reihenfolge der Mitwirkung70
3. Titel
Disziplinarverfahren
Anwendung des Landesdisziplinargesetzes71
Disziplinarmaßnahmen72
Entscheidungen des Dienstgerichts an Stelle der Einleitungsbehörde73
Betreuung, Pflegschaft und Untersuchungsführung74
Oberste Dienstbehörde75
Zulässigkeit der Revision76
Bekleidung mehrerer Ämter77
Verfahren gegen Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags78
4. Titel
Versetzungs- und Prüfungsverfahren
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung79
Vorläufige Untersagung der Amtsführung80
Versetzungsverfahren81
Prüfungsverfahren82
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit83
Aussetzung des Verfahrens84
Kostenentscheidung in besonderen Fällen85
Abschnitt V
Gleichstellungsbeauftragte für die Justiz
Gleichstellungsbeauftragte für die Justiz86
Zweiter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift zu § 1887
Wiederaufnahme früherer Verfahren88

§§ 1 - 86, Erster Teil

§§ 1 - 9, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften

§ 1 LRiG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz (Landesrichtergesetz - LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
301-5

(1) Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie durch ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausgeübt.

(2) Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, nur für Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

§ 2 LRiG - Richtereid

Bibliographie

Titel
Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz (Landesrichtergesetz - LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
301-5

(1) Die Richterin oder der Richter hat vor einem Gericht in öffentlicher Sitzung folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.