KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz

Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
(Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Amtliche Abkürzung
KSVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8253-1

Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705)

Zuletzt geändert durch Artikel 5a des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101; 2024 I Nr. 101a)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Erstes Kapitel
Kreis der versicherten Personen
Erster Abschnitt
Umfang der Versicherungspflicht
Versicherter Personenkreis1
Künstler/Publizist2
Zweiter Abschnitt
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Erster Unterabschnitt
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
Geringfügigkeit des Arbeitseinkommens3
Vorrangversicherung in der Rentenversicherung4
Vorrangversicherung in der Krankenversicherung5
Zweiter Unterabschnitt
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag
Private Krankenversicherung6
Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze7
Wirkung der Befreiung7a
Dritter Abschnitt
Beginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes
Beginn/Dauer der Versicherungspflicht8
Verlegung des Tätigkeitsortes8a
Vierter Abschnitt
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht9
Zweites Kapitel
Beitragszuschuss der Künstlersozialkasse
Krankenversicherung10
Pflegeversicherung10a
Rücknahme des Festsetzungsbescheids10b
Drittes Kapitel
Auskunfts- und Meldepflichten
Versicherungspflichtige Tätigkeit11
Voraussichtliches Arbeitseinkommen12
Angaben zum Arbeitseinkommen13
Viertes Kapitel
Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt
Grundsatz
Grundsatz14
Zweiter Abschnitt
Beitragsanteile des Versicherten
Erster Unterabschnitt
Höhe der Beitragsanteile
Rentenversicherung15
Krankenversicherung/Beitragsrückstand16
Pflegeversicherung16a
Zweiter Unterabschnitt
Beitragsverfahren
Wirkung teilweiser Beitragszahlung17
Tag der Zahlung17a
Säumniszuschlag18
Verjährung19
Jahresabrechnung20
Dritter Unterabschnitt
Erstattungen
Erstattungen21
(weggefallen)22
Dritter Abschnitt
Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe23
Erster Unterabschnitt
Personenkreis
Personenkreis24
Zweiter Unterabschnitt
Bestimmungsgrößen
Bemessungsgrundlage25
Vomhundertsatz26
Dritter Unterabschnitt
Melde- und Abgabeverfahren
Melde-/Vorauszahlungspflicht27
Aufzeichnungen28
Auskunftspflicht29
Säumniszuschlag30
Verjährung31
Ausgleichsvereinigung32
Vierter Unterabschnitt
Erstattungen
Erstattungen33
Vierter Abschnitt
Zuschuss des Bundes
Zuschuss des Bundes34
Entlastungszuschuss des Bundes34a
Fünftes Kapitel
Überwachung
Überwachung35
Sechstes Kapitel
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften36
Siebtes Kapitel
Anwendung des Sozialgesetzbuches
Anwendung des Sozialgesetzbuches36a
Zweiter Teil
Durchführung der Künstlersozialversicherung
Zuständigkeit37
Übergang der Rechte und Pflichten37a
Übergang der Beamten-, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse37b
Beirat38
Widerspruchsbescheid/Ausschüsse39
Verordnungsermächtigung40
(weggefallen)41
Abgesondertes Vermögen42
Haushaltsplan/Kontenrahmen43
Betriebsmittel/Liquiditäts-/Auffüllungssoll44
Verwaltung der Mittel45
Aufsicht46
Aufklärung/Beratung47
(weggefallen)48
Dritter Teil
(weggefallen)49 bis 51
Vierter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
Übergangsvorschriften für selbständige Künstler und Publizisten52
Übergangsregelung zur Versicherungsfreiheit53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
Krankenversicherungspflicht56
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes56a
(weggefallen)57 bis 60
Inkrafttreten61

§§ 1 - 36a, Erster Teil - Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

§§ 1 - 9, Erstes Kapitel - Kreis der versicherten Personen

§§ 1 - 2, Erster Abschnitt - Umfang der Versicherungspflicht

§ 1 KSVG - [Versicherter Personenkreis]

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Amtliche Abkürzung
KSVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8253-1

Selbstständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie

  1. 1.

    die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und

  2. 2.

    im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.