StrG,SL - Straßengesetz

Saarländisches Straßengesetz

Bibliographie

Titel
Saarländisches Straßengesetz
Redaktionelle Abkürzung
StrG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
90-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
1. Abschnitt
Grundsatzvorschriften
Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
Einteilung der öffentlichen Straßen3
Ortsdurchfahrten4
weggefallen5
Widmung6
Umstufung7
Einziehung8
Straßenbaulast9
2. Abschnitt
Eigentum
Gesetzlicher Eigentumsübergang10
Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht11
Rückübertragung von Eigentum12
Grundbuchberichtigung13
3. Abschnitt
Gemeingebrauch und Sondernutzung
Gemeingebrauch14
Beschränkung des Gemeingebrauchs15
Verunreinigung16
Straßenanlieger17
Sondernutzung18
Sondernutzung in Ortsdurchfahrten19
Zufahrten und Zugänge20
Besondere Straßenanlagen21
Sonstige Benutzung22
Enteignungsbeschränkung23
4. Abschnitt
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen
Errichtung von Hochbauten24
Änderung bestehender Hochbauten25
Sonstige Anbaubeschränkungen26
Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen27
Entschädigung für Anbaubeschränkungen28
Anlagen der Außenwerbung29
Beschränkungen bei geplanten Straßen30
Schutzmaßnahmen31
Schutzwaldungen32
Bepflanzung33
5. Abschnitt
Kreuzungen und Umleitungen
Kreuzungen öffentlicher Straßen34
Baukosten bei Kreuzungen öffentlicher Straßen35
Kreuzungen mit Gewässern35a
Unterhaltung der Straßenkreuzungen36
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern36a
Ermächtigung zu Rechtsverordnungen36b
Umleitungen37
6. Abschnitt
Planfeststellung und Enteignung
Planungen38
Voraussetzungen der Planfeststellung39
Planfeststellungsverfahren40
Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls41
Veränderungssperre42
aufgehoben43
Enteignung44
Vorzeitige Besitzeinweisung44a
Vorarbeiten45
Zweiter Teil
Straßenbaulast für Landstraßen I. Ordnung und Landstraßen II. Ordnung
Straßenbaulast des Landes46
Straßenbaulast der Gemeinden bei Ortsdurchfahrten47
Straßenbaulast Dritter48
Sofortmaßnahmen an Straßenteilen in der Baulast Dritter49
Dritter Teil
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
1. Abschnitt
Gemeindestraßen
Straßenbaulast für Gemeindestraßen50
Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen51
Sondernutzung an Gemeindestraßen52
Straßenreinigung53
2. Abschnitt
Sonstige öffentliche Straßen
Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen54
Anwendung von Vorschriften bei sonstigen öffentlichen Straßen55
Vierter Teil
Aufsicht und Zuständigkeit
Straßenbaubehörden56
Straßenaufsichtsbehörden57
Straßenaufsicht58
Technische Richtlinien59
Fünfter Teil
Schutzvorschriften und Ordnungswidrigkeiten
Vorschriften zum Schutze der Straßen60
Ordnungswidrigkeiten61
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Vorhandene öffentliche Straßen62
Widmung63
Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen64
Sondernutzungen65
weggefallen66
Bausperren67
Aufhebung von Vorschriften68
Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes69
Durchführungsvorschriften70

§§ 1 - 45, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften

§§ 1 - 9, 1. Abschnitt - Grundsatzvorschriften

§ 1 StrG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Saarländisches Straßengesetz
Redaktionelle Abkürzung
StrG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
90-1

Dieses Gesetz regelt das Recht der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) in seiner jeweils geltenden Fassung gilt es nur, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.

§ 2 StrG - Öffentliche Straßen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Straßengesetz
Redaktionelle Abkürzung
StrG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
90-1

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die Straßen und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören:

  1. 1.
    der Straßenkörper; insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, die Brücken, Durchlässe, Tunnel, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen;
  2. 2.
    der Luftraum über dem Straßenkörper;
  3. 3.
    die Geh- und Radwege, soweit sie im Zusammenhang mit der Straße stehen und dem Zuge dieser Straßen folgen (unselbstständige Geh- und Radwege);
  4. 4.
    das Zubehör, nämlich die Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Verkehrsanlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung;
  5. 5.
    die Nebenanlagen; das sind solche Anlagen, die überwiegend den Aufgaben der Straßenbauverwaltung dienen, z.B. Straßenmeistereien, Gerätehöfe, Lager, Lagerplätze, Entnahmestellen, Hilfsbetriebe und -einrichtungen.