ThürRiG 1994,TH - Thüringer Richtergesetz

Thüringer Richtergesetz (ThürRiG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Richtergesetz (ThürRiG)
Amtliche Abkürzung
ThürRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
312-2

Vom 17. Mai 1994 (GVBl. S. 485)

Außer Kraft am 1. Januar 2019 durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz1
Geltungsbereich2
Stellenausschreibung3
Zuständigkeit4
Richtereid5
Fehlerhafte Ernennungsurkunden6
Übertragung eines weiteren Richteramtes7
Altersgrenze8
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen9
Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen10
Teilzeitbeschäftigung10a
Altersteilzeit auf Antrag10b
Verbot von Benachteiligungen10c
Geltung des Beamtenrechts11
Eid der ehrenamtlichen Richter12
Zweiter Abschnitt
Richterwahl
Aufgabe des Richterwahlausschusses13
Zusammensetzung des Richterwahlausschusses14
Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder15
Wahl der richterlichen Mitglieder15a
Verpflichtung der Mitglieder16
Ausschließung von der Mitwirkung17
Ausscheiden eines Mitglieds und Ruhen der Mitgliedschaft18
Ersatzwahl und Vertretung18a
Einberufung des Richterwahlausschusses19
Sitzungen des Richterwahlausschusses20
Beschlussfähigkeit21
Vorbereitung der Entscheidung22
Ablehnung eines Richters23
Zustimmung zur Berufung auf Lebenszeit24
Geschäftsordnung25
Dritter Abschnitt
Richtervertretung
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Richtervertretungen26
Wahlgrundsätze27
Wahlberechtigung28
Wahlvorstand29
Beschlussfassung30
Amtszeit31
Rechtsstellung der Mitglieder32
Ruhen der Mitgliedschaft33
Ausscheiden von Mitgliedern34
Eintritt der Ersatzmitglieder35
Kosten und Sachaufwand36
Beratungsgeheimnis und Schweigepflicht37
Rechtsweg38
Zweiter Unterabschnitt
Richterräte
Aufgaben der Richterräte39
Bildung und Zusammensetzung der Richterräte und der Hauptrichterräte40
Gemeinsamer Ausschuss40a
Wählbarkeit41
Zuständigkeiten42
Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalrat43
Beteiligungsverfahren44
Geltung des Landespersonalvertretungsrechts44a
Dritter Unterabschnitt
Präsidialrat
Aufgaben des Präsidialrats45
Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrats46
Wählbarkeit47
Verfahren bei Beteiligung48
Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrats49
Vierter Abschnitt
Richterdienstgerichte
Erster Unterabschnitt
Errichtung und Zuständigkeit
Errichtung50
Zuständigkeit51
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofes52
Revision53
Dienstaufsicht54
Zweiter Unterabschnitt
Besetzung
Mitglieder der Richterdienstgerichte55
Besetzung der Richterdienstgerichte56
Verbot der Amtsausübung57
Erlöschen und Ruhen des Amtes58
Besetzung der Richterdienstgerichte in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte und Mitglieder des Rechnungshofs59
Dritter Unterabschnitt
Disziplinarverfahren
Geltung des Thüringer Disziplinargesetzes60
Disziplinarmaßnahmen61
(weggefallen)62
Erhebung der Disziplinarklage63
Entscheidungen des Dienstgerichts64
(weggefallen)65
Gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter und Beistand66
Bekleidung mehrerer Ämter67
Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags68
Besondere Bestimmungen69
Vierter Unterabschnitt
Versetzungs- und Prüfungsverfahren
Anwendung der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung70
Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte71
Einleitung des Versetzungsverfahrens72
Urteilsformel im Versetzungsverfahren73
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Zustimmung des Richters74
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung des Richters75
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Bekleidung mehrerer Ämter76
Einleitung des Prüfungsverfahrens77
Urteilsformel im Prüfungsverfahren78
Aussetzung des Prüfungsverfahrens79
Kostenentscheidung bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung oder der Entlassung80
(weggefallen)81
Fünfter Abschnitt
Staatsanwälte
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Laufbahn für das Amt des Staatsanwalts82
Zweiter Unterabschnitt
Vertretung der Staatsanwälte
Bildung und Aufgaben der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats83
Zusammensetzung und Wahl der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats84
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen85
Erlass von Rechtsverordnungen86
Gleichstellungsbestimmung86a
Inkrafttreten87

§§ 1 - 12, Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

§ 1 ThürRiG - Grundsatz (1)

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Titel
Thüringer Richtergesetz (ThürRiG)
Amtliche Abkürzung
ThürRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
312-2

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Richter sprechen Recht im Namen des Volkes.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2019 durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).
Zur weiteren Anwendung s. § 100 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).

§ 2 ThürRiG - Geltungsbereich (1)

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Amtliche Abkürzung
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Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
312-2

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für Berufsrichter im Landesdienst.

(2) Für ehrenamtliche Richter und Staatsanwälte gilt es, soweit dieses besonders bestimmt ist.

(3) Die besondere Rechtsstellung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bleibt von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt.

(4) (aufgehoben)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2019 durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).
Zur weiteren Anwendung s. § 100 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).

§ 3 ThürRiG - Stellenausschreibung (1)

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Thüringer Richtergesetz (ThürRiG)
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Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
312-2

Die Bewerber um Richter- und Staatsanwaltsämter auf Lebenszeit sind durch Ausschreibung zu ermitteln.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2019 durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).
Zur weiteren Anwendung s. § 100 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677).