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§ 1 APO-BK - Bildungsziele des Berufskollegs

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK)
Amtliche Abkürzung
APO-BK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

(1) Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.

(2) Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppeltqualifizierend zu beruflichen Qualifikationen (beruflichen Kenntnissen, beruflicher Grund- und Fachbildung, beruflicher Weiterbildung und Berufsabschlüssen) und ermöglichen den Erwerb der allgemein bildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden.

(3) Im Einzelnen vermittelt das Berufskolleg folgende berufliche Qualifikationen:

  1. 1.
    berufliche Kenntnisse als eine arbeitsmarktorientierte Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit,
  2. 2.
    berufliche Grundbildung als eine auf eine berufliche Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerkssordnung (HwO) oder eine einschlägige vollzeitschulische Berufsausbildung nach Landesrecht anrechenbare Qualifikation,
  3. 3.
    berufliche Fachbildung als den schulischen Teil einer Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO,
  4. 4.
    schulische Berufsausbildung mit landesrechtlich geregeltem Berufsabschluss,
  5. 5.
    berufliche Weiterbildung als eine zu anerkannten Weiterbildungsabschlüssen führende Qualifikation.