§ 158 KVG LSA - Maßgebende Einwohnerzahl
Bibliographie
- Titel
- Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.95
Soweit nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnung die Einwohnerzahl von rechtlicher Bedeutung ist und nichts anderes bestimmt ist, ist die Einwohnerzahl maßgebend, die das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt am 31. Dezember des vorletzten Jahres ermittelt hat.