§ 3 KindUVV - Zulässige Abweichungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder (Kindesunterhalt-Vordruckverordnung - KindUVV)
- Amtliche Abkürzung
- KindUVV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 310-4-7
Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Vordrucken sind zulässig:
- 1.Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
- 2.Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern oder das Verständnis der Vordrucke zu erschweren, den Gerichten ermöglichen, die Verfahren maschinell zu bearbeiten, für die Bearbeitung technische Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene technische Einrichtungen weiter zu nutzen;
- 3.Verringerung oder Erweiterung der notwendigen Ausfüllfelder für Fälle, in denen Unterhalt für weniger oder mehr als drei Kinder geltend gemacht wird oder aus anderen Gründen Ausfüllfelder für weitere Angaben notwendig sind.