Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
(Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) *)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
Amtliche Abkürzung
TEHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-55

Vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) (2)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen
Emissionsgenehmigung4
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht5
Überwachungsplan6
Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung
Berechtigungen7
Versteigerung von Berechtigungen8
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber9
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln10
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve12
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve13
Ausgabe von Berechtigungen14
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen15
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften16
Emissionshandelsregister17
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen18
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
Zuständigkeiten19
Überwachung20
Sachverständige Stellen21
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden22
Elektronische Kommunikation23
Einheitliche Anlage24
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers25
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung26
Befreiung für Kleinemittenten27
Verordnungsermächtigungen28
Abschnitt 5
Sanktionen
Durchsetzung der Berichtspflicht29
Durchsetzung der Abgabepflicht30
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber31
Bußgeldvorschriften32
Abschnitt 6
Übergangsregelungen
Allgemeine Übergangsregelung33
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber34
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber35
Anlagen
Einbezogene Tätigkeiten und TreibhausgaseAnhang 1
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach den §§ 6 und 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5Anhang 2
Anforderungen an die VerifizierungAnhang 3
Anforderungen an sachverständige StellenAnhang 4
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4Anhang 5

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/29/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 63) geändert worden ist, und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475)